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04. März 2011
Schlechte Neuigkeiten:
In zweiter Instanz wurden am 3.3.2011 die Freisprüche vom August 2010 nicht bestätigt, sondern die Aktivist_innen zu Geldstrafen verurteilt - hier die Presseaussendung der Prozessbegleitung U-Berg 08:

Justizskandal in Klagenfurt: Kollektivhaftung bei antifaschistischer Demonstration
+++++ Legale Demonstration gegen Ulrichsbergtreffen 2008 als Versammlungsstörung kriminalisiert
+++++ Erstinstanzliche Freisprüche aufgehoben
+++++ individuelle Tathandlungen irrelevant fürs Gericht: Wer demonstriert, soll für alle anderen DemonstrantInnen haftbar sein ++++

-- Auf der Straße stehen als Straftat --
Gestern, am 3.3., wurden im LG Klagenfurt zwei TeilnehmerInnen einer antifaschistischen Demonstration gegen das rechtsextreme Ulrichsbergtreffen 2008 zu Geldstrafen verurteilt. Ihre "Straftat" bestand darin, für eine Viertelstunde auf der Zufahrtsstraße zum Ulrichsberg gestanden zu haben - laut Richtersenat war damit das Tatbild der "Verhinderung oder erheblichen Störung einer Versammlung" nach §285 StGB erfüllt.

-- Freisprüche aus Beweismangel in der 1. Instanz --
Noch im August letzten Jahres hatte das erstinstanzliche Bezirksgericht St. Veit/Glan trotz politischen Drucks Freisprüche gefällt. Die Anklage konnte den DemonstrantInnen nicht nachweisen, durch Äste und Grünzeug auf der Zufahrtsstraße kurzfristig eine Barrikade errichtet zu haben.

-- Kollektivhaftung in der 2. Instanz --
Der Fall ging in die Berufung. Am Landesgericht Kärnten wurde das Urteil nun in mündlicher Verhandlung völlig umgedreht: "Wir seien durch unsere Teilnahme an der Aktion 'kollektiv' mitverantwortlich dafür, dass andere AntifaschistInnen Pflanzenmaterial abgelagert haben - ob wir daran beteiligt waren oder fünfzig Meter davon entfernt demonstrierten, war dem Gericht dezidiert egal!", so eine/r der beiden Betroffenen. "Sogar die Vermummung anderer TeilnehmerInnen wurde uns als belastend ausgelegt, obwohl sie von der Polizei vor Ort gar nicht beanstandet wurde!"

-- Kärntner Justiz als Serviceleistung für Rechtsextreme und Waffen-SS-Veteranen –-
Hier soll offenbar ein Präzedenzfall für die Kriminalisierung legaler Demonstrationen geschaffen werden. "Dass überhaupt ein Strafverfahren gegen uns eingeleitet wurde, nur weil SS-Veteranen und Rechtsextreme angeblich eine Viertelstunde warten mussten, ist bereits ein Skandal. Doch dass die zweite Instanz den individuellen Nachweis von Blockadeversuchen für unnötig hält und quasi Kollektivhaftung ausspricht, spottet jeder Beschreibung." Das zeige aber nur, wie notwendig es sei, offensiv gegen Rechtsextremismus und die sich ausbreitenden reaktionäre Tendenzen aufzutreten. Die Angeklagten wollen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter bekämpfen.

Hintergrundinfos zu den U-Berg-Protesten auf http://www.u-berg.at/


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19. August 2010
Kurzes Update:
Die letzten Donnerstag gefällten Freisprüche im §285-Verfahren sind (zumindest vorerst) noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin, wie zu erwarten, Berufung angemeldet hat. Wenn es dabei bleibt, wird sich (voraussichtlich in Monaten) ein RichterInnensenat im Landesgericht mit dem §285 ("Verhinderung oder [erhebliche] Störung einer nicht verbotenen Versammlung") und dem Verfahren gegen antifaschistische DemonstrantInnen wegen Protesten auf der Ulrichsberger Zufahrtstraße 2008 beschäftigen. Den beiden AktivistInnen, die erstinstanzlich freigesprochen wurden, bleibt in der zweiten Instanz jedenfalls die Vorladung erspart, das Berufungsgericht entscheidet in geschlossener Verhandlung.
Wir werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten, sobald sich weitere Entwicklungen ergeben.

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12. August 2010
Ausnahmsweise erfreuliche Neuigkeiten: Im Prozess wegen angeblicher "Versammlungsstörung" kam es heute zu Freisprüchen. Hier die Presseaussendung der Koordination Prozessbegleitung Ulrichsberg 08 vom 12.08.2010

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11. August 2010
Presseaussendung der Koordination Prozessbegleitung Ulrichsberg 08 zum Prozesstermin am 12.08.2010

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30. Juni 2010
Update - Stand Juni 2010
Noch immer offen ist der Ausgang des U-Berg-2008-Prozesses wegen "Versammlungsstörung". Die Anklage versucht rückwirkend, Proteste gegen das rechtsextreme, geschichtsrevisionistische und kriegsverherrlichende Ulrichsberg-Treffen 2008 nach dem Gummiparagraphen §285 StGB zu kriminalisieren. Vorgeworfen wird den Betroffenen die Teilnahme an einer völlig gewaltfreien "Menschenkette" auf der Zufahrtsstraße, die gerade mal 20 Minuten dauerte, und ursprünglich auch das Blockieren der Straße mit Ästen. Wie nun bekannt wurde, findet der nächste Verhandlungstermin am 12. August um 9:00 Uhr im BG St. Veit/Glan in Koroška/Kärnten statt. Wir rufen zu Solidaritätsaktionen vor Ort und Prozessbeobachtung auf!

Aufgrund der nervlichen und vor allem finanziellen Belastung eines nun schon eineinhalb Jahre langen Gerichtsverfahrens haben sich zwar die meisten Angeklagten dazu entschlossen, sich auf das fadenscheinige "Diversionsangebot" des Gerichts einzulassen. Zumindest zwei von ihnen werden jedoch die absurde Anklage weiter rechtlich bekämpfen und sind nicht bereit, sich ein "Schuldeingeständnis" abnötigen zu lassen und damit hinzunehmen, dass die bloße Teilnahme an einer spontanen Demonstration ein Gerichtsdelikt erfüllt.

Die gesamte Anklage ist eine Posse und steht mit leeren Händen da. Bisher war den Angeklagten vorgeworfen worden, durch Äste und Grünzeug auf der Autozufahrt eine Straßenbarrikade errichtet zu haben. Trotz des Aufwands von mittlerweile fast zehn Verhandlungsterminen und großspurigen, aber leeren Ankündigungen (etwa nach Beschaffung von angeblichen Filmaufnahmen aus den USA) konnte diese Anschuldigung im bisherigen Verfahren niemals belegt werden. Doch anstatt die Konsequenz zu ziehen und die Angeklagten freizusprechen oder die Anklage niederzulegen, haben Staatsanwältin und Richter im März 2010 angekündigt, den Strafantrag nachträglich umzuformulieren - demnach soll angeblich nicht mehr erst eine Barrikade, sondern bereits das bloße Stehen auf der Straße den Straftatbestand §285 erfüllen. Ein skandalöses Vorgehen dieser politischen Justiz, um nicht ihr eigenes Versagen einzugestehen.

Bisher ist der §285 - "Verhinderung oder (erhebliche) Störung einer Versammlung" in politischen Zusammenhängen allenfalls als Ermittlungsparagraph aufgefallen, Gerichtsurteile gibt es aber keine. Eine Verurteilung, die etwa Waffen-SS-/Wehrmachtsveteranen und Neonazis quasi das Recht verbrieft, minutengenau und bequem zu einem Rechtsextrementreffen chauffiert zu werden, wäre also ein waghalsiger Präzedenzfall. Wenn diese politisch motivierte Anklage durchgeht, kann das auch einen weiteren Freibrief für Polizei und Justiz bedeuten, schon gewaltfreie Demonstrationen strafrechtlich verfolgen zu können und das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv einzuschränken.

Die jahrelangen antifaschistischen Proteste waren mitentscheidend dafür, dass im Jahr 2009 das Militär schließlich seine Beteiligung an der Ulrichsbergfeier zurückzog und die Ulrichsberggemeinschaft in Folge der politischen Zerwürfnisse zusammenbrach. Dennoch windet sich das Hinterlandsgericht St. Veit/Glan unter offensichtlicher politischer Weisung noch immer und ohne etwas in der Hand zu haben, eben diese Proteste durch Zermürbung und Strafandrohung kleinzukriegen. Eine Rechnung, die wohl nur aufgehen kann, wenn die Betroffenen isoliert auf der Anklagebank sitzen und keine_r hinsieht! Daher rufen wir dazu auf, durch kreative Demonstrationen vor dem BG St. Veit/Glan während der Verhandlung Solidarität mit den Angeklagten zu zeigen und/oder Präsenz im Gerichtssaal zu zeigen!

Bezirksgericht St. Veit an der Glan
Gerichtsstraße 9
9300 Sankt Veit/Glan

Datum: 12. August 2010
Beginn: 9 Uhr (voraussichtlich bis mindestens mittags/frühnachmittags)


Noch immer aktuell ist auch der Spendenaufruf, da bereits die bisherigen Prozesskosten von mehreren Tausend Euro noch großteils offen sind und die kommenden Verfahrenskosten noch nicht abzuschätzen sind.

KontoNR.: 20010927464
Bankleitzahl: 14200
BIC: EASYATW1 / IBAN: AT761420020010927464

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27. November 2009
Rechtshilfe-Update - Aktueller Stand November 2009
Leider gibt es nach wie vor Altlasten der Repression gegen die antifaschistischen Aktionstage aus dem Jahr 2008 zu bewältigen.

Die Prozesse wegen "Störung einer Versammlung" laufen nach wie vor, allerdings wurde der neueste Prozesstermin wieder vertagt. Den Betroffenen wurde ein "aussergerichtlicher Tatausgleich" (Diversion) angeboten, der ein Schuldeingeständnis beinhalten muss. Einige haben dies angenommen, für viele kommt allerdings ein "Geständnis" nicht in Frage, da sie sich weder schuldig bekennen, noch ihr verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf Versammlungsfreiheit beschneiden lassen wollen. Wir werden über Neuigkeiten diesbezüglich weiter berichten.

Der Prozess gegen A.P. wurde Ende September ebenfalls außergerichtlich erledigt - der slowenische Akivist war wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt worden und nahm dann das Angebot der Diversion an: er muss einen Geldbetrag in der Höhe von € 1000,-- zahlen.

Aus dem Jahr 2005 ist ebenfalls noch der Prozess gegen einen bayrischen Antifaschisten offen. Der Aktivist war bei der Kundgebung gegen das KV-Treffen in Krumpendorf festgenommen und in einem skandalträchtigen Schnellverfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt worden, was jedoch rasch aufgehoben wurde. Jahrelang wurde der Proezsstermin immer wieder vertagt, ob der neueste Termin Anfang Dezember zustande kommt, bleibt offen.

Die Höhe der endgültigen Prozesskosten für das Jahr 2008 sind noch unklar. Insbesondere A.P., dessen Verfahren bereits abgeschlossen ist, hat allerdings Verfahrenskosten in der Höhe von ca. € 3.000,-- plus € 1000,-- Diversion zu tragen. Leider kann der AK A.P. nicht gänzlich finanziell aushelfen, wir ersuchen daher um eure Spenden.

KontoNR.: 20010927464
Bankleitzahl: 14200
BIC: EASYATW1 / IBAN: AT761420020010927464

Vielen Dank an alle, die uns bislang schon solidarisch unterstützt haben!
Alle, die rechtliche Beratung oder Vernetzung mit dem AK wünschen, bitten wir, sich unter kontakt@u-berg.at mit uns in Verbindung zu setzen!

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22. August 2009
Vertagung die X.te
Die Farce um die angebliche "Verhinderung und Störung einer Versammlung" im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Ulrichsbergtreffen 2008 geht weiter. Wieder wurde ein Prozess vertagt, weil Polizeivideos nicht zeigten, was sie angeblich sollten....

Wir dokumentieren einen Artikel aus der Kärntner Tageszeitung vom 22.08.2009:
Ulrichsberg-Demo mit bösen Folgen
50 Demonstranten marschierten in friedlicher Mission beim traditionellen Ulrichsbergtreffen im Vorjahr auf. Für die meisten von ihnen hat das Ganze jetzt ein juristisches Nachspiel. Beim Prozess kam es zum Eklat. Vertagt.
VON PETRA EGGERER
ST. VEIT/GLAN. "Das ist ja reine Kabinettsjustiz", wettert der Klagenfurter Anwalt Farhad Paya in Richtung Bezirksanwältin. Und er macht seinem Unmut über die aktuellen Entwicklungen rund um Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler kund: "Dieser Mann setzt sich über Gesetze hinweg und die Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren ein, weil für ihn der Unrechtgehalt nicht erkennbar ist. Dagegen wird der kleine Mann auf der Straße mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. Das ist ein Skandal." Ein Zeuge meldet sich lautstark zu Wort: "Dafür zeige ich sie bei der Rechtsanwaltskammer an!"
Bis zu sechs Monate Haft
Paya kostet das nur ein müdes Lächeln und geht in medias res. "Meine Mandanten haben nichts Ungesetzliches getan, sie haben die Versammlung weder verhindert noch erheblich gestört", spricht der Anwalt das Ulrichsbergtreffen im Vorjahr an. Seine Klienten - sieben an der Zahl - sollen, so zumindest der Vorwurf von Bezirksanwältin Anna Maria Lach, die umstrittene Zusammenkunft durch eine Straßensperre verhindert haben. "Mit Baumstämmen haben die Angeklagten den Zugang für mehrere Festgäste und Teilnehmer verwehrt", zitiert Lach den Strafantrag. Im Gesetz heißt dieser Straftatbestand: Verhinderung und Störung einer Versammlung. Strafrahmen: bis zu sechs Monate Haft oder Geldbuße.
"Wir haben doch nur an einer angemeldeten Demonstration teilgenommen, die sich weit vor Beginn der Veranstaltung binnen zehn Minuten in friedlicher Absicht aufgelöst hat. Ich habe zum Beispiel nicht gewusst, dass das strafbar ist", schildert eine 21-Jährige ihre Sicht der Ereignisse. "Das Ziel, nämlich in der Öffentlichkeit ihre Ablehnung gegenüber dem Ulrichsbergtreffen zu dokumentieren, wurde erreicht", wirft Anwalt Paya ein. Und dennoch sei, so die Beschuldigte, die Situation eskaliert, Polizeibeamte hätten die Demonstranten umringt und sich ohne Vorankündigung auf sie gestürzt.
Drei Personen wurden sogar verhaftet. Dabei seien die Beamten nicht gerade zimperlich vorgegangen: "Ein Mädchen wurde mit dem Kopf gegen die Autotür gestoßen, ein anderes, das am Boden lag, wurde mit den Füßen getreten. Dem Burschen haben sie die Hände nach hinten und den Kopf nach unten in die Barrikaden hineingedrückt."
Aufnahmen der Polizei sollten dies beweisen. Das Problem: Richter Walter Fritz konnte auf dem Band nichts erkennen. Daher müssen weitere Zeugen vernommen werden. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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15. Mai 2009
Aktuelle Infos zur Repression
Einige DemonstrantInnen gegen das Ulrichsbergtreffen 2008 haben vor kurzem ein Brieflein der Bezirksanwaltschaft St.Veit/Glan zugeschickt bekommen. Betreffend die laufenden Ermittlungen wegen Versammlungsstörung (§ 285 StGB; bis vor kurzem hielten JuristInnen das für totes Recht....) bieten diese eine Art Diversion an, bei der das Verfahren eingestellt wird, wenn sich die Betroffenen auf eine einjährige Bewährungszeit einlassen und zudem einen Beitrag zu den Verfahrenskosten zahlen. Alles wohlgemerkt, bevor jemals ein Gerichtsverfahren stattgefunden hätte.

Wir raten allen Betroffenen nicht darauf einzugehen.
Erstens aus politischen Gründen: Was die Behörden hier versuche, ist klar. Sie wollen durch die verhängte "Probezeit" ohne großen Aufwand Menschen von politischen AKtivität fernhalten. Darauf sollte wir uns gar nicht erst einlassen.
Zweitens sprechen rechtliche Gründe dagegen, sich auf diese Erpressung einzulassen. Wir sollten nicht dazu beitragen, dass es üblich wird, dass StaatsanwältInnen ohne ordentliches Verfahren quasi-Bewährungsstrafen verhängen. Der schlimmstenfalls drohende Prozess sollte nicht überschätzt werden. Ein Prozess ist immer stressig, aber 1. geht es hier "nur" um ein Bezirksgerichtsdelikt, also um keine schwerwiegenden Dinge (deutlich weniger bedeutsam als etwa Widerstand gegen die Staatsgewalt). 2. ist bisher nicht bewiesen, dass irgendwer überhaupt eine Versammlungsstörung begangen hat. Unserer Einschätzung nach, werden sie sich damit auch außerordentlich schwertun.
Das Eingehen auf den "Vorschlag" der Bezirksanwaltschaft würde de facto bedeuten sich ohne ein Gerichtsverfahren schuldig zu bekennen. Wir meinen, dass wir uns auf soetwas nicht einlassen sollten und raten dazu den Brief nicht zu beantworten!
Bitte meldet euch aber bei uns (kontakt@u-berg.at), wenn euch solche (oder auch andere) Post von den Behörden ins Haus flattert!

Einigen anderen Demonstrant_innen wurde dieses "Angebot" nicht unterbreitet, ihnen steht vielmehr Anfang Juni eine Hauptverhandlung in dieser Sache bevor (Post also genau lesen). Bitte setzt euch auch in diesem Fall mit uns in Verbindung. Wir versuchen alle Betroffenen mit Tipps zu unterstützen und Kontakte herzustellen. Soweit möglich leisten wir auch finanzielle Hilfe zu den Anwaltskosten - allerdings reichen unsere bescheidenen finanziellen Mittel bei weitem nicht aus, daher noch mal die Bitte um Spenden für die Rechtshilfekosten!

Liebe Grüße
AK gegen den kärntner Konsens

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18. Februar 2009
Vertagungen...
...scheinen die Spezialität der Kärntner Justiz. Am 16.2. wurde der Prozess gegen einen Aktivisten, der im Zuge der Proteste 2008 verhaftet worden war, vertagt. Die DVD, mit der die Polizei die Schuld des Angeklagten belegen wollte, erwies sich als leer. Wir warten gespannt, ob die Polizei noch Videomaterial auftreibt, dass ihre (etwas krude) Version der Geschehnisse belegen könnte... (siehe dazu auch den Bericht der Kleinen Zeitung vom 16.02.2009).

Ebenfalls vertagt wurde der für 17.2. angesetzte Prozess gegen einen Aktivisten, der bereits 2005 im Rahmen der Proteste in Krumpendorf festgenommen worden war - der Beginn der never ending story (Verurteilung, Freispruch in zweiter Instanz...) kann hier nachgelesen werden. Auf den Freispruch folgte von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Berufung, der vom Oberlandesgericht Graz im Februar 2008 stattgegeben wurde. Seither ist wiederum das Gericht in Klagenfurt/Celovec am Zug. Mal sehen wie lange sich die Sache noch hinzieht... Einigermaßen perfide dabei: der Vorwurf lautet auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, konkret soll der Beschuldigte einen Polizisten geschubst [ganz ernstaft - "geschubst"] haben - einer derartiger Marathon wegen einer solchen Lappalie scheint nicht nur dem AK einigermaßen absurd.

Dass es in allen diesen Fällen um die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstandes, um Abschreckung und Repression geht, ist offensichtlich. Wir verlassen uns auf eure Solidarität und lassen uns noch lange nicht einschüchtern!

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04. Februar 2009
Don't let the system get you down - Freispruch für Antifa-Aktivist
Am 3.2.2009 fand am Straflandesgericht in Klagenfurt/Celovec ein Prozess gegen einen Antifaschisten, der im Zuge der Proteste gegen das Ulrichsbergtreffen 2008 festgenommen wurde, wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt statt. Da weder die als Zeugen geladenene Polizisten noch das als Beweismittel vorgelegte Polizeivideo den Betroffenen in irgendeiner Weise belasten konnten und keine klaren Angaben zum genauen Tathergang gemacht wurden, kam es zum Freispruch des Antifaschisten. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, um gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung zu erheben.

Ergänzung vom 11.02.2009:
Es wurde keine Berufung von seiten der Staatsanwaltschaft eingelegt - der Freispruch ist somit rechtskräftig!
Schon am 16.2. wird allerdings der Prozess gegen einen weiteren Aktivisten in Klagenfurt/Celovec stattfinden. Der Betroffene wurde im Zuge der Proteste am Sonntag 21.09.2008 in Karnburg direkt aus dem Polizeikessel heraus verhaftet - dementsprechend "plausibel" ist auch der gegen ihn erhobene Vorwurf der "schweren Körperverletzung"... Trotz aller Zuversicht brauchen wir daher weiter eure Solidarität!

Antifaschistischer Widerstand lässt sich nicht verbieten!
Wir lassen uns nicht einschüchtern - wir sehn uns im Herbst 2009!
AK gegen den kärntner Konsens

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Zum aktuellen Stand der Repression nach den Ulrichsberg-Protesten 2008 – Eine Stellungnahme der Rechtshilfe
Was bisher geschah:
Relativ kurz nach den Protesten gegen das Ulrichsberg-Treffen 2008 erhielten viele AntifaschistInnen, die im Zuge der Aktionen perlustriert oder festgenommen wurden Strafverfügungen von den zuständigen Polizeistellen in Kärnten/Koroška. Die konkreten Vorwürfe der Strafverfügungen gegen ca. 30 AntifaschistInnen finden ihre Begründung in der Straßenverkehrsordnung und lauten bei sämtlichen Betroffenen (teilweise in etwas abgeänderten Formulierungen – das liegt an den polizeiintern unterschiedlichen SachbearbeiterInnen): "Sie haben als Fußgänger auf der Freilandstraße nicht das linke Straßenbankett benützt, obwohl dies zumutbar gewesen wäre." sowie "Sie haben die Fahrbahn trotz Anordnung nicht verlassen wodurch der Fahrzeugverkehr blockiert wurde." Als Verwaltungsstrafe (also ähnlich wie z.B. Falschparken) werden Beträge von € 30,-- bzw. € 50,-- verhängt, allerdings haben die meisten Betroffenen die Strafverfügungen beeinsprucht, d.h. dass die Strafverfügungen über 2 Instanzen bekämpft und in der 2. Instanz noch inhaltliche Ergänzungen vorgebracht werden können.
Gemeint ist mit den angeblichen Verwaltungsübertretungen wohl die Spontandemo nach einer Blockade von ca. 40 Antifas in Beintratten kurz vor dem Kollerwirt bis hinunter zur Kundgebung in Karnburg. Nun kennt das österreichische Versammlungsrecht keine illegale Demonstration oder Versammlung – Gründe für die Untersagungen wären lediglich die Störung der öffentlichen Ordnung sowie die Zuwiderhandlung gegen Strafgesetze. Beide Straftatbestände wurden bei der Spontandemo nicht erfüllt, da es sich immer um eine friedliche, kollektive Manifestation gehandelt hat, die den Protest gegen das revisionistische und kriegsverherrlichende U-Berg-Treffen zum Ziel hatte. Auch die massenhaft anwesende Exekutive sah keinen Grund zum Einschreiten und begleitete die antifaschistische Demo bis hinunter zur ordnungsgemäß angezeigten Kundgebung in Karnburg, die aufgrund der massiven Repression in einem Polizeikessel abgehalten werden musste.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird von der österreichischen Verfassung sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt und steht im konkreten Fall höher als die Rechtsnormen der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass bei der Ausübung des Versammlungsrechts im Zuge einer Demo oder Kundgebung, verschiedene Verwaltungstatbestände wie z.B. das Gehen in der Mitte der Fahrbahn oder das Überqueren der Straße bei Rot straffrei ist, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eben in dieser Situation als bedeutender angesehen wird.
Die Spontandemo von Beintratten runter nach Karnburg ist juristisch als Versammlung zu werten. Da allerdings das österreichische Versammlungsrecht nicht nur ordnungsgemäß angezeigte Kundgebungen schützt, sondern auch Demos, die spontan entstehen, die Exekutive vor Ort keinen Grund zur Auflösung sah und auch kein Verlassen der Fahrbahn oder ähnliches forderte, sind die verhängten Verwaltungsstrafen wohl einmal mehr als Versuch zur Einschüchterung von antifaschistischen Aktivitäten zu werten.

Wir lassen uns nicht einschüchtern oder fertig machen – von der Repression betroffen sind nur einige, gemeint sind allerdings wir alle. Deswegen lasst euch die Strafverfügungen nicht gefallen, beeinsprucht sie, vernetzt euch mit anderen AktivistInnen, organisiert Solipartys und spendet Geld aufs Solikonto.

Eine beeinspruchte Verwaltungsstrafe kann nicht teurer werden (ca. € 10,-- kommen als Bearbeitungsgebühr zur Geldstrafe hinzu) – die Rechtshilfe empfiehlt allen Betroffenen einen Einspruch zu machen (wie das wird u.a. hier erklärt: http://austria.kanalb.org) und sich an kontakt@u-berg.at zu wenden – wir schicken euch dann eine Art Standardbrief für die inhaltliche Begründung des Einspruchs zu.

Leider ist der Exekutive in Kärnten/Koroška die Schikane mittels Verwaltungsstrafen nicht genug – neben den angeblichen Verstößen nach der Straßenverkehrsordnung ermittelt Polizei und Staatsanwaltschaft nun auch wegen § 285 StGB – Verhinderung oder Störung einer Versammlung. Der Gesetzestext lautet: "§ 285. Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, dass er 1. den Versammlungsraum unzugänglich macht, 2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert, 3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder 4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Diesbezüglich sind auch bei einigen der 30 betroffenen AktivistInnen Vorladungen zur Polizei eingetroffen, da die Exekutive offensichtlich versucht ihre Ermittlungen mittels Verhör der beteiligten AntifaschistInnen aufzupeppen. Die Rechtshilfe empfiehlt im Fall der Fälle unbedingt eine Vertrauensperson mitzunehmen und die Aussage zu verweigern sowie einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Zum genannten Straftatbestand der Störung einer Versammlung kann angemerkt werden, dass es zu diesem Paragraphen keine Rechtsprechung gibt, weil seit dessen Einführung dieser nicht zur Anzeige gebracht wurde bzw. nicht zu Verurteilungen geführt hat. Gängige Lehrmeinungen zum § 285 StGB führen aus, dass "eine Versammlung dadurch erheblich gestört werden würde, wenn ihr ordnungsgemäßer Ablauf über das nach den Regeln der öffentlichen Diskussion in der demokratischen Gesellschaft allgemein tolerierte Maß hinaus beeinträchtigt werden würde. Störungen, die zum gewohnten Bild bestimmter Versammlungen gehören (wie z.B. Zwischenrufe) sind nicht umfasst." Die Teilnahme an einer Versammlung macht mensch dann u.a. unmöglich oder erschwert diese, wenn Gewalt oder die Drohung mit Gewalt eingesetzt wird. Schwere Belästigungen wären z.B. der Einsatz von Reizgas oder die Verdrängung der Teilnehmenden durch physischen Zwang – ein qualifizierter Maßstab für die eingesetzte "Gewalt" wäre sohin erforderlich. Sämtliche Tatbestandsmerkmale wurden nicht verwirklicht und es wird wohl beim Versuch bleiben, antifaschistischen Protest am Ulrichsberg bzw. Gegendemos zu kriminalisieren.

Sollte es dennoch wider Erwarten zu einem Prozess diesbezüglich kommen, wird der AK gegen den kärntner Konsens versuchen alle Betroffenen durch die Bereitstellung von juristischen Beistands zu unterstützen – die Rechtshilfe ist diesbezüglich bereits in Kontakt mit einem Anwalt unseres Vertrauens.

Außerdem sind uns momentan zwei Betroffene bekannt, die bei der Kundgebung in Karnburg willkürlich festgenommen wurden und nun im Februar 2009 einen Prozesstermin wegen Widerstand bzw. schwerer Körperverletzung gegen die Staatsgewalt haben. Auch diesbezüglich möchten wir noch einmal auf unser Konto hinweisen und zum Organisieren diverser Solipartys, Soli-Cocktailsbars udgl aufrufen.

Keine Panik – bei Fragen einfach Mail an kontakt@u-berg.at schicken, wir versuchen umgehend zu antworten. Gemeinsam gegen Repression – Solidarität ist unsere Waffe!

Spendenkonto:
KontoNR.: 20010927464
Bankleitzahl: 14200
BIC: EASYATW1 / IBAN: AT761420020010927464

Rechtshilfe AK gegen den kärntner Konsens
Jänner 2009

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Vorweg: wenn im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Ulrichsbergtreffen amtliche Post bei dir ins Haus flattert, melde dich bitte unbedingt unter kontakt@u-berg.at!
Nur wenn wir über drohende Repression informiert sind, können wir im Rahmen unsere Möglichkeiten auch Unterstützung bieten.

Rechtshilfetipps zum Umgang mit Repression im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Ulrichsberg-Treffen 2008

Repression gegen linke AktivistInnen ist die Antwort des Staats auf unliebsame Proteste und Aktionen. Repression kennt viele Formen und soll vor allem eine Wirkung erzielen: Panik, Stillstand und Einstellung jedes Widerstands. Repression ist Machtdemonstration, Unterdrückung, Einschüchterung. Repression hat den Zweck uns Angst einzujagen, klein zu kriegen, paranoid zu machen, zum Aufgeben zu zwingen, wegzusperren, maßgeblich in unser Leben einzugreifen, es zu dominieren und zu guter Letzt unsere Gedanken zum Stillstand zu bringen.

Repression muss allerdings nicht einfach so hingenommen werden. Aktiv gegen Repression zu kämpfen muss Teil jeder Widerstandshandlungen sein, denn Repression geht uns alle was an. Von Repression betroffen sind Einzelne und das ist auch das gefährliche daran - denn Repression ist nicht nur gegen eineN persönlich gerichtet, sondern eigentlich gegen das gesamte politische Handeln einer Szene oder Bewegung. Deshalb muss die Beschäftigung mit praktischer und theoretischer Antirepression nicht Sache einzelner, sondern aller sein! Und nicht erst zu Zeiten drohender Verurteilungen aufgrund der § 278, a und b StGB sollte allen klar sein, dass politischer Aktionismus kein krimineller Akt, sondern notweniges Mittel ist. (Mehr Infos siehe antirep2008.org)

Nur dort, wo mensch die polizeilichen bzw. justiziellen Mittel und Möglichkeiten kennt, die Logik staatlichen Handels durchschaut oder zumindest einordnen kann, ist ein Handeln gegen Repression möglich. Darum ist eine Auseinandersetzung mit dem, was an Repression passieren kann, ein wichtiger Teil unserer politischen Aktivität.

Ganz allgemein gilt: Keine Panik.
Du bist nicht alleine mit deinen Sorgen, viele AktivistInnen waren, sind und werden mit nervenden Polizeianrufen, Briefen von Gerichten oder Vorladungen konfrontiert. Lass dich nicht einschüchtern, kontaktiere Rechtshilfestrukturen und informiere deine FreundInnen, Familie, WGs sowie Politgruppen deines Vertrauens. Die Polizei hat gesetzlich klar vorgegebene Handlungsspielräume, innerhalb derer sie sich bewegen darf. Nicht dazu gehört auf jeden Fall das telefonische Kontaktieren von angeblich Verdächtigen oder ZeugInnen. Kein Mensch redet mit der Polizei am Telefon – warum auch, es kann weder die Polizei noch die Person, die vorgibt mit ihr zu sprechen, seine bzw. ihre Identität beweisen. Das heißt: Polizei am Telefon – auflegen! Bei Hartnäckigkeit der AnruferIn empfiehlt sich zu sagen, dass da jedEr anrufen und sich als Polizei ausgeben kann, zur Kontaktaufnahme wird um schriftliche Verständigung gebeten.

Kommt dann tatsächlich irgendwann ein "eingeschriebener" Brief mit Rückschein (d.h. ich muss mittels Unterschrift bestätigen, dass ich ihn erhalten habe, übrige Post geht sehr oft am Postweg verloren) von der Polizei (Rsa – blauer oder Rsb – weißer Umschlag), heißt das nicht automatisch, dass mensch sofort auf der Wache antanzen muss. Auch hier gilt wieder: Ruhe bewahren, sich bei juristisch bewanderten Personen oder der Rechtshilfe melden. Wenn der Gang auf die Polizei nicht mehr vermeidbar ist, dann unbedingt eine Vertrauensperson (die über 18 sein muss) mitnehmen, bei Minderjährigen gilt: niemals allein zur Polizei!

Die Aufgabe der PolizeibeamtInnen ist es einzuschüchtern, Angst zu machen und Informationen zu sammeln. Sämtliche Horrorstories, die die Polizei gerne bei Personalienkontrollen oder Anrufen erzählt (€ 10.000,-- Strafe inklusive Knast, "Wir holen dich von der Schule/Arbeit ab!" usw), entsprechen nicht der Wahrheit. Lass dich nicht fertig machen, vertrau darauf, dass du das Recht hast die Aussage zu verweigern und dass das auch niemals falsch, sondern beim Erstkontakt mit der Polizei stets das einzig Richtige ist. Alles, auch noch so scheinbar Uninteressantes, kann und wird die Polizei gegen dich verwenden. Umgekehrt muss aber auch gesagt werden, dass – falls du doch bereits eine Aussage gemacht hast – es besser ist, dazu zu stehen und mit der Rechtshilfe zu überlegen, wie damit umgegangen werden kann. Nichts ist schlimmer als eine getätigte Aussage, von der keinEr weiß. Ausschlüsse oder Isolation durch die Politgruppe sind nicht nur kontraproduktiv, sondern erleichtern auch weitere Aussagen!

Im österreichischen Recht wird unterschieden zwischen gerichtlichem Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht. Delikte wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung oder Landfriedensbruch gehören ins gerichtliche Strafrecht und enden oft in einem Gerichtsverfahren mit Verurteilung (hier ist mensch dann auch meist vorbestraft) oder Freispruch der/des Angeklagten. Droht ein Prozess, empfiehlt es sich unbedingt einen AnwältIn deines Vertrauens aufzusuchen – auch hier hilft wieder die Rechtshilfe – und mit dieser/diesem mögliche Prozessstrategien zu besprechen. Gibt es mehrerer Angeklagte in derselben Sache ist eine gemeinsame Prozessführung sinnvoll. Ob ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet wurde, erfährt mensch oft dadurch, dass die Polizei im Zuge sogenannter "Vorerhebungen" zu einem Verhör lädt. Dieser Ladung muss mensch Folge leisten, aber auf keinen Fall alleine und unvorbereitet. Auch empfiehlt es sich immer einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.

In den Bereich des (wesentlich häufigeren) Verwaltungsstrafrechts fallen z.B. Ruhestörung oder Störung der öffentlichen Ordnung, Falschparken, Verstöße gegen das Vermummungsverbot oder das Versammlungsgesetz. Meist beginnt ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafverfügung, das ist eine Art abgekürztes Verfahren, gegen das dann innerhalb einer zweiwöchigen Frist kostenlos Einspruch erhoben werden kann. Für ein Verwaltungsstrafverfahren benötigt mensch in der Regel keine AnwältIn und diverse Rechtshilfestrukturen verfügen über einen sehr routinierten Umgang mit dem Einbringen von Einsprüchen und Berufungen. Informiere dich diesbezüglich über deine Möglichkeiten!

Im Umgang mit Polizei und Gericht fühlen wir uns oft überfordert, unsicher und in die Ecke gedrängt. Wichtig ist, mit seinen Ängsten und Befürchtungen nicht alleine zu bleiben, sich juristische Hilfe aber auch solidarische Unterstützung zu holen anstatt alleine vor sich hin zu zittern. Gemeinsam gegen Repression macht einfach mehr Sinn!

Informiere dich über deine Rechte, organisiert Rechtshilfe-Workshops und Solipartys, stellt eine regionale Rechtshilfestruktur auf die Beine, richtet einen Solitopf für drohende Strafen oder Anwaltskosten ein, lasst euch nicht einschüchtern und klein kriegen!

Solidarität ist unsere Waffe!
AK gegen den kärntner Konsens, November 2008