⇒ www.u-berg.at ⇒ 2007 ⇒ rechtshilfe 09.11.07
der folgende text darf/soll gerne weiterverbreitet werden!

Die Rechtshilfe des AK gegen den kärntner Konsens informiert:

Noch nicht mal 2 Monate sind die Proteste gegen das revisionistische Treffen am Ulrichsberg in Kärnten/Koroška vorbei und schon trudeln die ersten Strafverfügungen bei AktivistInnen ein. Wir möchten betonen, dass ihr damit nicht alleine seid, dass auch andere von Repression betroffen sind, und dass wir als AK uns um Unterstützung bei den rechtlichen Folgen der Proteste gegen das Ulrichsbergtreffen bemühen werden.

Im folgenden ein paar Tipps, wie ihr mit allfälligen Strafverfügungen umgehen könnt, wenn ihr sie denn beeinspruchen, dh wenn ihr nicht die ausgewiesene Geldstrafe bezahlen könnt oder wollt.
Prinzipiell kann mensch Strafverfügungen wegen Falschparkens, Lärmbelästigung oder eben dem Vermummungsverbot bekommen. Der Unterschied zum Strafrecht ist der, dass mensch weder vorbestraft ist noch eine Strafgerichtsverhandlung droht - wir befinden uns im Verwaltungsrecht. Trotzdem muss der Brief mit der Strafverfügung 'eingeschrieben' geschickt werden, dh als RSA-Brief (blauer Umschlag) 'zu eigenen Handen' zugestellt werden. Wichtig: falls er nicht euch selber, sondern irgendwem anderen ausgehändigt wird, ist die Zustellung fehlerhaft, was als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann.
Habt ihr nun eine sogenannte 'Strafverfügung' in den Händen und seid euch keiner Schuld bewusst oder euch ist als Mensch mit keinem oder kaum Einkommen die ausgewiesene Strafe zu hoch, dann empfiehlt sich, den Wisch zu kopieren, 'EINSPRUCH' draufzuschreiben und mit einem zusätzlichen Zettel 'Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in vollem Umfang.' der Behörde wieder retour zu schicken und zwar eingeschrieben.

Wichtig! Die Frist beachten! Denn ab dem Zeitpunkt der erfolgten Zustellung oder ab der 'Benachrichtigung über die Zustellung' (= gelber Zettel) beginnt die 2-Wochen-Frist zu laufen, innerhalb der eurer Einspruch im Postkasten liegen muss - dh am letzten Tag der Frist kann mensch noch den Brief aufgeben, es zählt das Datum des Poststempels und nicht, wann der Brief tatsächlich bei der Behörde einlangt.
Die Mühlen der Verwaltung mahlen ähnlich langsam und nun heisst es abwarten. Der nächte Schritt von Seiten der Behörde ist dann eine 'Aufforderung zur Rechtfertigung', wo mensch - wenn der Akteninhalt schon bekannt ist - seine/ihre Sicht der Dinge zum besten geben kann. Diese inhaltliche Ergänzung der Berufung wird aber aus Erfahrung erst in 2-3 Monaten notwendig sein.

Dh nochmal kurz zusammengefasst:
Falls gewünscht - innerhalb der 2 Wochen-Frist 'Einspruch' erheben + Akteneinsicht beantragen.

Wir, die Rechtshilfe des AK gegen den kärntner Konsens unterstützen euch gerne bei weiteren Einsprüchen oder inhaltlichen Berufungen. Außerdem würden wir gerne alle Strafverfügungen, welche in Bezug mit den antifaschistischen Protesten stehen, sammeln, damit wir einen Überblick über das Aussmass der Strafen bekommen - kurze Info an uns wäre also diesbezüglich fein. Falls irgendwer eine Anzeige dh etwas strafrechtlich relevantes (Widerstand, Landfriedensbruch, Körperverletzung...) zugestellt bekommt, interessiert uns das natürlich genauso.
Antifaschismus lässt sich nicht kriminalisieren!

Solidarität ist eine Waffe!
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