KTZ, 02.09.2006
Protest gegen SS-Veteranen: Student rechtswidrig in Haft
Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten erklärte eine verhängte Schubhaft gegen einen deutschen Demonstranten im Polizeianhaltezentrum Klagenfurt als "nicht gesetzeskonform".
Der sichtbare Protest eines Münchners gegen ein Veteranentreffen ehemaliger SS-Leute in Krumpendorf brachte den Deutschen im September des Vorjahres umgehend in den Klagenfurter "Häfn". Es folgte Wegsperren, Beschimpfungen, Einvernahmen, eine bedingte Verurteilung, Schubhaft und eine zehnjährige Ausweisung aus Österreich. Exekutivangehörige sprachen von einem "unerwünschten, provokanten Berufsprotestierer", der Anwalt des Münchners von unterdrückter Meinungsfreiheit. Jetzt stellte der Unabhängige Verwaltungssenat trocken fest, dass die Festnahme und weitere Anhaltung des Studenten schlicht "rechtswidrig" war.
Der Klagenfurter Anwalt Dr. Farhard Paya brachte außerdem Beschwerde gegen eine unfreiwillig vorgenommene DNA-Untersuchung ein. Der Jurist: "Mein Mandant weiß bisher nicht, welcher Sachverhalt ihm vorgeworfen wird. Er hat eine ordentliche Wohnadresse und wäre auch ohne Schubhaft freiwillig ausgereist. Er wollte sich keinem Verfahren entziehen."
Der bisher unbescholtene EU-Bürger war wegen Verdacht des Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen worden. Er soll andere Demonstranten aufgefordert haben, gegen Polizisten vorzugehen, und hätte einen Uniformierten einen Stoß gegen die Brust versetzt. Der Anwalt: "Mein Mandant war kein Rädelsführer. Die Polizei schubste Demonstranten weg. Offensichtlich war man mehr am Schutz ehemaliger SS-Veteranen interessiert als eine Anti-Nazi-Kundgebung durchführen zu lassen."
H. Raffer