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Presseerklärung der Rechtshilfe vom 20.09.2005
Willkürliches Vorgehen der Kärntner Behörden
Die Festnahme eines Antifaschisten in Krumpendorf/Wörthersee anlässlich seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen das Treffen der Kameradschaft IV - einer Vereinigung ehemaliger (Waffen-)SS-Soldaten - lässt eine Reihe Fragen aufkommen, welche eigentlich nicht den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats entsprechen.

Der deutsche Staatsbürger wurde am Samstag, 17.9.2005 von BeamtInnen der Polizeiinspektion Krumpendorf wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" festgenommen. Nach seiner Festnahme wurde er von den BeamtInnen mit herabwürdigenden und beleidigenden Äusserungen bedacht und verbal mit Schlägen bedroht. Außerdem wurde der festgenommenen Person gegen ihren Willen eine DNA-Probe abgenommen, obwohl keinerlei gesetzliche Voraussetzungen für die Abnahme einer DNA-Probe vorlagen und der Zuständige Polizeijurist vor Ort auch auf diesen Umstand von der Rechtshilfe mit Nachdruck aufmerksam gemacht wurde.

Von Sonntag Mittag, 18.9., bis Dienstag Morgen, 20.9., wurde der Festgenommenen - ohne dass er oder sein Anwalt Dr. Paya einen Haftbefehl gesehen hätten - in der Justizanstalt Klagenfurt festgehalten.

Dr. Paya, der von seinem Mandaten zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Vertretung vor Gericht bevollmächtigt war, wurde auch nicht benachrichtigt, als der Deutsche am 20.9 unter Umgehung des eigentlich zuständigen U-Richters sofort vor das Landesgericht Klagenfurt/Celovec gestellt wurde. Richter Mag. Liebknecht setzte dort den Mann dermaßen unter Druck, indem er ihn vor die Entscheidung stellte: Entweder jetzt ein Schnellverfahren ohne Anwalt und du machst eine Aussage oder weiter in Haft. Der Betroffene willigte schließlich in das Schnellverfahren ein und wurde ohne Rechtsbeistand zu 9 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Nach Ende des Prozesses wurde ihm mitgeteilt, dass er jetzt frei sei - er könne gehen. Weil im Haftraum noch persönliche Gegenstände lagen, ging der Deutsche in die Zelle zurück. Die diensthabenden BeamtInnen schlossen hinter ihm die Tür und hinderten ihn daran, diese zu verlassen. Auch dieses absolut willkürliche und schikanöse Verhalten stellt eine weitere Verletzung fundamentaler Menschenrechte dar und wird auf dem Rechtsweg beinsprucht werden.

Nachdem ihm dann doch erlaubt wurde, die Justizanstalt zu verlassen, erfolgte der Einsatz der Fremdenpolizei, welche den deutschen Staatsbürger in Abschiebehaft überstellte und ihm ein Aufenthaltsverbot in Österreich für die kommenden 10 Jahre erteilte. Erst nach erneutem Eingreifen des Anwalts Dr. Paya konnte er tatsächlich den Haftraum bei der Fremdenpolizei verlassen, musste Österreich jedoch noch am selben Tag verlassen.

Wir protestieren entschieden gegen das willkürliche und völlig unbegründete Verhalten der Kärntner Exekutive und Justiz, das vielmehr an das Rechtssystem eines autoritären Staates erinnert! Auch wenn es Kärnter Behörden nicht wahrhaben wollen, sind auch sie noch Teil eines Rechtsstaats und folglich auch an die Gesetze und die Verfassung der Republik gebunden! Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!

Wir rufen außerdem zu folgender Kundgebung auf:
Mittwoch 21.9., 16 Uhr
Protestkundgebung vor dem Justizministerium (1070 Wien, Museumstraße 7)
Wir protestieren vor dem Justizministerium gegen diese Kriminalisierung antifaschistischen Protests!
Weitersagen - Hinkommen - FreundInnen mitnehmen - Krach machen

Rechtshilfe / AK Gegen den Kärntner Konsens

Rückfragehinweise:
Email: rechtshilfe@u-berg.at
Telefon: 0650/5926791