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Presseaussendung des AK gegen den Kärntner Konsens vom 04.12.2005
Beschwerde gegen Schubhaft erfolgreich
AK gegen den Kärntner Konsens vs. Bundespolizeidirektion Kärnten: 1:0

Wien/Klagenfurt (OTS) - In der juristischen Auseinandersetzung um die Verurteilung eines deutschen Demonstranten im Zusammenhang mit den Protesten gegen das revisionistische Ulrichsbergtreffen im September 2005 verbuchte der AK gegen den Kärntner Konsens einen ersten Erfolg: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Klagenfurt erklärte die nach der Veruteilung verhängte Schubhaft für rechtswidrig. Weitere Beschwerden - unter anderem gegen die rechtlich nicht gedeckte Abnahme einer DNA-Probe, die Verurteilung im "Schnellverfahren" ohne Anwalt, sowie die miserable Behandlung des Verhafteten durch die Kärntner Behörden - wurden bereits eingereicht.

"Wir warten gespannt auf die Entscheidungen" erklärt die Sprecherin des AK, Josephine Broz, "es wird sich zeigen, ob auch in Kärnten fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze gelten. Diese Kriminalisierung antifaschistischen Protests ist bezeichnend für Kärnten, wo ein ehemaliger sozialdemokratischer Landeshauptmannstellvertreter als Präsident der Ulrichsberggemeinschaft Angehörige der Waffen-SS herzlich willkommen heißt."

Für bezeichnend hält man beim AK auch die unvollständige, widersprüchliche und fehlerhafte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Abg.z.NR Karl Öllinger zur ungerechtfertigten Festnahme und Verurteilung des deutschen Demonstranten durch Justizministerin Gastinger. "Es geht aus der Beantwortung nicht einmal hervor ob Untersuchungshaft verhängt wurde oder nicht," so Josephine Broz. "Auch die Frage, warum der U-Richter auch zugleich Strafrichter sein konnte, wurde von Gastinger schlicht ignoriert. Offensichtlich will die Justizministerin Fehler ihrer Behörden einfach nicht eingestehen."

Eine komplette Dokumentation der Ereignisse (Ausführliche Darstellung, Parlamentarische Anfrage und Beantwortung etc.) findet sich unter www.u-berg.at. Der AK gegen den Kärntner Konsens will seine politische Tätigkeit jedenfalls auch im nächsten Jahr fortsetzen.

Um die Kosten der laufenden Verfahren Abzudecken wurde darüber hinaus ein Spendenkoto eingerichtet:

KN: 285-353-950
Lautend auf: VK Rechtshilfe (GaJ)
Erste Bank, BLZ 20111


Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!
Für die Verfolgung von NS-Verbrechern!


Rückfragehinweis:
Maga. Josephine Broz
Pressesprecherin AK gegen Kärntner Konsens
rechtshilfe@u-berg.at
www.u-berg.at